Kündigungsschreiben Vorlage

Cedric Marveggio

Oktober 4, 2022

Cedric Marveggio

Kündigungsschreiben-Vorlage

Jeder Arbeitnehmer wird irgendwann im Laufe seiner Karriere ein Kündigungsschreiben erstellen. Denn nur so können Sie Ihren Arbeitsvertrag beenden und sich beruflich neu orientieren.

Doch eine Kündigung zu schreiben ist etwa komplizierter, als die meisten Menschen denken. Es ist zwar keine Wissenschaft, aber viele Berufstätige machen eine Menge Fehler, wenn Sie das Arbeitsverhältnis kündigen. Deshalb ist eine Vorlage für das Kündigungsschreiben von Vorteil.

Damit Sie die verschiedenen Fehltritte vermeiden, sollten Sie sich deswegen mit ein paar Grundregeln auskennen. In diesem Beitrag verraten wir Ihnen, welche dies sind. Ausserdem informieren wir Sie darüber, welche Schritte nach der Kündigung auf Sie zukommen.

Vorlage für das Kündigungsschreiben

Kündigungsschreiben-Vorlage

Welche Fehler müssen Sie beim Kündigungsschreiben vermeiden?

Es gibt verschiedene Vorgaben, die beim Kündigungsschreiben zu beachten sind. Fehlen diese essenziellen Elemente, ist Ihr Schreiben unwirksam. Achten Sie also darauf, an folgende Punkte zu denken, wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis kündigen.

Die Kündigung erfolgt nicht schriftlich

Raten Sie mal, warum es Kündigungs-”Schreiben“ heisst! Genau, sie liegen absolut richtig: Sie „schreiben“ eine Kündigung. Mit Ihrem Kugelschreiber oder mit der Tastatur, was auch immer Sie bevorzugen. Und sie muss auf Papier stehen.

Das bedeutet: Wenn Sie Ihrem Chef mündlich mitteilen, dass Sie Ihr Arbeitsverhältnis kündigen, hat das keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Erst, wenn die Kündigung auf Papier bei Ihrem Arbeitgeber oder in der Personalabteilung eingeht, gilt diese als gültig.

Es bringt Ihnen auch nichts, Ihr Kündigungsschreiben Ihrem Chef per Mail zuzusenden. Und kommen Sie bitte erst recht nicht auf die Idee, Ihre Kündigung per WhatsApp oder welchem Messenger auch immer Sie nutzen zu verschicken.

Sie schreiben eine Kündigung, bei der niemand erkannt, dass Sie kündigen

Es bringt Ihnen überhaupt nichts, wenn Sie beim Kündigung schreiben um den heissen Brei reden. Machen Sie klar, was Sie wollen: Ihr Arbeitsverhältnis beenden.

Das ist allerdings keine Kunst. Dazu reichen schon wenige Worte aus. Allein in der Betreffzeile können Sie schon „Kündigung“ schreiben. Alternativ haben Sie auch noch die Möglichkeit, das Schreiben mit dem Satz „Hiermit kündige ich unser Arbeitsverhältnis …“ zu beginnen. Wenn Sie möchten, können Sie die beiden wichtigen Elemente im Kündigungsschreiben sogar kombinieren.

Sie nennen im Kündigungsschreiben keinen klaren Termin

Fehlt ein konkreter Zeitpunkt Ihres Austritts, können Sie Ihr Kündigungsschreiben genauso gut in den Mülleimer werfen. Da bringt Sie Ihnen ebenso viel wie auf dem Schreibtisch Ihres Chefs.

Okay, vielleicht doch mehr, weil Ihr Chef vielleicht noch etwas verwundert eine oder sogar beide Augenbrauen hochhebt. Bevor er kurz einen Schluck Whiskey braucht oder denkt, dass er gerade den seltsamsten Traum seines Lebens hat.

Denken Sie deshalb beim Schreiben daran, den Zeitpunkt, zu dem die Kündigung in Kraft tritt, erwähnen. Am besten mit einem genauen Datum. Falls Sie nicht wissen, wann der nächste fristgerechte Zeitpunkt ist, können Sie sich auch mit der Formulierungen „… fristgerecht zum nächstmöglichen Datum“ aushelfen.

Sie denken, die Kündigungsfrist startet, wenn Sie anfangen zu schreiben

Nein, da liegen Sie ganz falsch. Dann können Sie auch gleich eine Kündigung schreiben und am letzten Arbeitstag diese Ihrem Chef auf den Tisch legen. Vielleicht braucht er jetzt sogar mehr als nur ein Glas Whiskey, sondern gleich eine ganze Flasche? Bei dem Schock könnten wir das vollkommen nachvollziehen.

Die gesetzliche Kündigungsfrist beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem sie bei Ihrem Arbeitgeber ankommt. Das muss nicht heissen, dass er Sie auch in der Hand halten soll. Auch das Einwerfen im Postkasten gilt als „beim Chef angekommen“.

Versenden Sie Ihre Kündigung per Post? Dann empfehlen wir Ihnen, diese per Einschreiben zu verschicken. Sicher ist sicher! Heben Sie am besten auch den Kassenzettel auf, den Sie von der Post bekommen. Langer als 2 Tage sollte es nicht dauern, bis Ihre Kündigung im Briefkasten Ihres Arbeitgebers landet.

Sie unterschreiben Ihre Kündigung nicht eigenhändig

Ein kleiner Fehler, aber dafür fatal. Fehlt die Unterschrift, ist Ihre Kündigung unwirksam. Ach ja, und denken Sie daran: Die Unterschrift muss eigenhändig erfolgen. Wenn Sie eine Kopie versenden, ist das so, als würden Sie überhaupt nichts versenden.

Und dann denken Sie nochmal an Ihren Chef, der dieses Schreiben liest. Ob der Whiskey schon leer ist? Wobei – wenn Sie all die vorherigen Fehler auch gemacht haben, wird er bestimmt schon wegen einer Alkoholvergiftung im Krankenhaus liegen.

Sie denken, Ihr Kündigungsschreiben ist widerrufbar

Sobald Ihre gültige Kündigung beim Arbeitgeber eintrifft, können Sie dies nicht mehr rückgängig machen. Im Arbeitsrecht gibt es keine Kündigung, die Sie „versehentlich“ versenden. Denken Sie also lieber nochmal genau nach, ob Sie wirklich Ihr Arbeitsverhältnis kündigen möchten.

Kündigungsschreiben des Arbeitnehmer – was gibt es zu beachten?

Als Arbeitnehmer eine Kündigung zu schreiben, ist keine schwierige Angelegenheit. Im Gegensatz zu Ihrem Chef können Sie jederzeit kündigen. Einen Grund brauchen Sie nicht anzugeben. Aber Sie müssen die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten.

Was ist die gesetzliche Kündigungsfrist?

Steht in Ihrem Arbeitsvertrag eine Klausel, in der die Kündigungsfrist festgelegt wird? Dann gilt diese. Fehlt so ein Paragraf jedoch, dann gelten die im Arbeitsrecht festgelegten Kündigungsfristen.

Diese sind einfach zu merken. Die gesetzliche Frist zur Kündigung liegt bei 14 Tagen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Fristlose Kündigung nur bei schweren Fällen

Es gibt auch Fälle, in denen Sie Ihren Arbeitsvertrag sofort kündigen können. Doch dafür muss Ihr Chef schon eine Menge anstellen, damit dies der Fall ist. Kleinigkeiten sollten das nicht sein, sondern Sachen, die eine weitere Zusammenarbeit für Sie unzumutbar machen.

Folgende Punkte sind ein Grund für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer:

  • Ihr Chef überweist Ihr Gehalt oft zu spät oder sogar überhaupt nicht
  • Ihr Chef beleidigt Sie
  • Ihr Chef bedroht Sie oder wird sogar gewalttätig
  • Ihr Chef belästigt Sie sexuell
  • Ihr Chef mobbt Sie
  • Ihr Chef missachtet Schutzvorschriften und gefährdet so Leib und Leben seiner Mitarbeiter
  • Ihr Chef stiftet Sie zu Straftaten an

Sonderfall: Kündigung bei einem befristeten Arbeitsvertrag

Immer häufiger gibt es keine unbefristeten Arbeitsverträge, sondern befristete. Diese sind oftmals auf ein oder zwei Jahre begrenzt und können im gegenseitigen Einvernehmen auch immer wieder erweitert werden.

In diesem Fall ist es mit dem Kündigungsschreiben kniffelig. Den das Gesetz sieht nur dann eine Kündigung vor, wenn der Arbeitsvertrag unbefristet ist. Bei einem befristeten Vertrag hingeben gibt es keine Rechtsgrundlage zur Kündigung.

Was bedeutet dies nun für Sie? Tja, dass Sie Ihren Arbeitsvertrag erstmal lesen müssen. Gibt es dort eine Klausel, welche das Thema Kündigung behandelt? Dann müssen Sie sich beim Verfassen Ihres Kündigungsschreibens an diesen orientieren.

Fehlen diese komplett? Dann heisst das: Sie müssen wohl oder übel Ihren Arbeitsvertrag erfüllen. Und zwar bis zu dem Tag, zu dem Ihr befristetes Arbeitsverhältnis endet. Vorher kündigen können Sie nur, wenn einer oder mehrere Gründe zur fristlosen Kündigung vorliegen.

Kündigung durch den Arbeitgeber

Ihr Arbeitgeber kann auch seinerseits das Arbeitsverhältnis kündigen. Doch für ihn sind die Hürden viel höher als für Sie als Arbeitnehmer. Das dient in erster Linie dazu, dass Sie als Mitarbeiter eines Unternehmens nicht Ihren Job verlieren, nur weil die Tarot-Karten seiner Frau Ihrem Chef dazu geraten haben.

Es gibt 5 verschiedene Gründe, warum Ihr Chef das Arbeitsverhältnis beenden kann. Bei 4 davon muss er Ihnen eine Kündigungsfrist gewähren, die letzte ist die fristlose Kündigung.

Verhaltensbedingt

Damit Ihr Chef Sie verhaltensbedingt kündigen kann, müssen Sie sich schwere Fehltritte erlauben. Zum Beispiel, indem Sie Ihren Arbeitspflichten nicht nachgehen oder das Vertrauensverhältnis stören.

Wichtig ist jedoch, dass Sie als Arbeitnehmer Einfluss auf dieses Verhalten haben. Eine Kündigung für etwas, wozu sie aus äusseren Einflüssen gezwungen wurden, ist nicht möglich.

Personenbedingt

Hierbei ist es nicht Ihr Verhalten, dass zur Kündigung führt. Eher liegt es in diesem Fall daran, dass Sie nicht in der Lage sind, Ihre Aufgaben zu erfüllen. In diesem Fall reden wir von einem sogenannten Leistungsmangel.

  • Beispiele für einen Leistungsmangel:
  • Sie haben keine Arbeitserlaubnis (nur für Immigranten)
  • Sie haben Ihren Führerschein verloren
  • Fehlende fachliche Eignung
  • Haftstrafe mit Aufenthalt im Gefängnis

Krankheitsbedingt

Die krankheitsbedingte Kündigung ist eine Sonderform der personenbedingten Kündigung. Hierbei kündigt Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, weil eine Krankheit Sie langfristig davon abhält, Ihren gewohnten Arbeitsleistungen nachzugehen.

Aber keine Sorge, die Hürden dafür sind sehr hoch. Wenn Sie mal ein paar Tage wegen einer Grippe ausfallen, werden Sie keine krankheitsbedingte Kündigung riskieren.

Und selbst, wenn Sie zum Beispiel nach einem Unfall im Rollstuhl sitzen: Ihr Arbeitgeber darf Ihnen noch lange nicht kündigen. Die krankheitsbedingte Kündigung muss für Ihren Chef die letzte Wahl sein.

Per Gesetz ist er dazu gezwungen, den Schaden für Sie so gering wie möglich zu halten. Dies heisst: Können Sie die bestimmte Teile der Arbeit nicht mehr erfüllen, muss Ihr Chef Ihnen Alternativen anbieten.

Betriebsbedingt

Hier liegt es nicht mehr in der Macht des Arbeitnehmers – das Unternehmen selbst kann Sie nicht mehr beschäftigen. Dies kann verschiedene Ursachen haben:

  • Der Betrieb wird geschlossen
  • Eine Filiale wird geschlossen und der Arbeitsweg zur nächsten möglichen Filiale ist für Sie nicht zumutbar
  • Die Auftragslage nimmt langfristig ab

Das ist allerdings nur eine kleine Auswahl an Gründen für eine betriebsbedingte Kündigung.

Fristlos

Damit Ihr Chef das Arbeitsverhältnis fristlos beenden kann, müssen Sie bereits jede Menge Mist gebaut haben. So schlimm, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht zumutbar ist. Selbst, wenn es nur 2 Wochen sind.

Folgende Gründe sorgen dafür, dass das Vertrauensverhältnis stark beeinträchtigt wird. Denken Sie daran, dass dies nur eine kleine Auswahl ist und es noch viel mehr gibt.

  • Betrug
  • Diebstahl
  • Arbeitsverweigerung
  • Beleidigung Ihres Chefs
  • Private Nutzung von Diensthandy, Dienstwagen etc.
  • (Sexuelle) Belästigung am Arbeitsplatz

Einen neuen Job suchen

Nun hat Ihr Chef Ihr Kündigungsschreiben erhalten. Wir hoffen, sie haben nicht gekündigt, bevor Sie einen neuen Job gefunden haben. Denn sonst gehen Sie das Risiko ein, über eine gewisse Zeit arbeitslos zu sein.

Besser ist es also, wenn Sie erst dann kündigen, wenn Sie bereits einen Arbeitsvertrag mit einem anderen Unternehmen vereinbart haben.

Sollte dies nicht der Fall sein, beginnt spätestens jetzt die Bewerbungsphase. Haben Sie wegen der Arbeit zu wenig Zeit? Dann lassen Sie uns Ihre Bewerbung schreiben!

Auch beim Lebenslauf helfen wir Ihnen gerne. Nutzen Sie eine unsere Lebenslauf Vorlagen und wählen Sie das für sich passende Layout aus. Egal, ob modern oder tabellarisch: Wir haben alles für Sie verfügbar.

Sie bewerben sich im Ausland? Dann müssen Sie vielleicht keinen Lebenslauf schreiben, wie Sie ihn im deutschsprachigen Raum kennen. Besonders in englischsprachigen Ländern ist das sogenannte Curriculum Vitae, kurz CV, der Standard. Es unterscheidet sich in ein paar Merkmalen vom klassischen Lebenslauf.

Sie wollen, dass Ihre Bewerbung bessere Chancen hat auf eine Einladung zum Vorstellungsgespräch? Dann überzeugen Sie Ihren möglichen Arbeitgeber mit einem aussagekräftigen Bewerbungsschreiben.

Ebenfalls einen guten Eindruck machen Sie, wenn Sie zusätzlich ein Deckblatt Ihrer Bewerbung beilegen. Im entsprechenden Beitrag erfahren Sie, wie Ihnen diese Seite bei der Jobsuche weiterhilft.

Kündigungsschreiben Vorlage für Arbeitnehmer in der Schweiz

Unsere Foto-Services

Hintergrund beim CV Foto wechseln

Bewerbungsfotos im Studio ab 59 CHF

Headshot AI


Headshot AI 
ab 20 Euro