Arbeitszeugnis Ratgeber

Kerstin Steiner

Juni 21, 2022

Kerstin Steiner

Arbeitszeugnis Ratgeber

Ihr Arbeitsverhältnis endet? Dann stellt Ihnen Ihr Chef, sobald Sie das Unternehmen verlassen, ein Arbeitszeugnis aus. Dies ist ein äusserst wichtiges Dokument, welches Sie auch unbedingt in Ihre Bewerbungen packen sollten. Denn mit dem Arbeitszeugnis erfährt Ihr zukünftiger Chef, welchen Eindruck Sie bei Ihrem ehemaligen Arbeitgeber hinterlassen haben. In unserem Arbeitszeugnis Ratgeber erfahren Sie alles darüber.

Natürlich müssen Sie nicht erst kündigen und sich einen neuen Job suchen, wenn Ihr Chef Ihnen ein Arbeitszeugnis erstellen soll. Auch während Ihrer Beschäftigungszeit im Unternehmen dürfen Sie zu jedem Zeitpunkt ein Zwischenzeugnis verlangen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie beim Arbeitszeugnis achten müssen. Denn oft wirkt das Arbeitnehmerzeugnis auf den ersten Blick wie ein einziges Lob. Doch die Realität ist leider, dass Arbeitgeber in Arbeitszeugnissen gern mit kleinen Worten subtil mitteilen, welchen Eindruck Sie wirklich hinterlassen haben.

Wie ist ein Arbeitszeugnis aufgebaut?

Zu Beginn nennt Ihr Vorgesetzter den Zeitraum, in dem Sie im Unternehmen tätig waren und welche Position Sie innehatten. Anschliessend beschreibt Ihr Chef, welche Aufgaben Sie dabei übernommen und welche Verantwortung Sie getragen haben. Haben Sie für eine längere Zeit im gleichen Unternehmen gearbeitet, werden in der Regel im Arbeitszeugnis mehrere Tätigkeiten genannt.

Im nächsten Teil bewertet Ihr Arbeitgeber Ihre Arbeitsleistung. Hier fangen Vorgesetzte an, mit einer „geheimen“ Sprache auf seine tatsächlichen Eindrücke hinzuweisen. Die Kunst besteht hierbei darin, die feinen Unterschiede zu erkennen. Selbstverständlich klingt der Satz „Herr Mustermann hat seine Arbeit zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt“ auf den ersten Blick wie ein Lob. Tatsächlich entspricht dies jedoch der Note befriedigend. Besser ist die Formulierung „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“. Dies entspricht der Schulnote sehr gut. Steht dort allerdings „Herr Mustermann hat sich stets bemüht“, dann haben Sie keinen guten Eindruck hinterlassen. Denn dahinter verbirgt sich nämlich die Schulnote ungenügend.

Der nächste Teil bewertet Ihr Verhalten am Arbeitsplatz. Besonders hier verwenden Chefs liebend gern Arbeitszeugnis Formulierungen, die auf den ersten Blick äusserst wohlwollend wirken. Doch das ist nicht immer der Fall. Steht in Ihrem Arbeitszeugnis der Satz „Herr Mustermann war stets pünktlich“, bedeutet dies: Ihr Chef hat sonst nichts gefunden, was er loben kann. Dies gilt für alle Fälle, in denen Ihr Vorgesetzter Selbstverständlichkeiten übermässig lobt.

Im letzten Teil nennt Ihr bisheriger Arbeitgeber den Anlass für die Ausstellung des Arbeitszeugnisses. Meistens handelt es sich hierbei um eine Kündigung – welche optimalerweise von Ihnen ausgeht. Im letzten Satz verabschiedet sich Ihr bisheriger Arbeitgeber von Ihnen. Achten Sie hier ebenfalls auf die genaue Formulierung. Steht dort „Wir wünschen Herrn Mustermann für die Zukunft viel Erfolg“? Dann können Sie dort in Gedanken den Satz erweitern mit „bei uns hat er dies nicht gehabt“. Viel besser ist es, wenn dort noch das Wort „weiterhin“ steht.

Was nicht in einem Arbeitszeugnis stehen darf

Arbeitszeugnis Ratgeber - unerlaubter Inhalt

Ihr Chef hegt einen Groll gegen Sie und Sie haben Angst, dass er Ihnen mit Absicht ein schlechtes Zeugnis erteilt? Dann dürfen Sie beruhigt aufatmen. Bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis gibt es glücklicherweise rechtliche Rahmenbedingungen. Immerhin dürfen Sie als Arbeitnehmer ein wohlwollendes Arbeitszeugnis verlangen. Sollte dies nicht gegeben sein, haben Sie das Recht, Ihr Arbeitszeugnis anzufechten.

Beurteilungen, die nichts mit Ihrer Arbeit zu tun haben, dürfen keinesfalls im Arbeitszeugnis stehen. Was Sie in Ihrem Privatleben machen, geht ausser Ihnen niemanden etwas an. Als einzige Ausnahme gilt es, wenn Ihr privates Verhalten Einfluss auf Ihre Leistung am Arbeitsplatz hat.

Auch Einzelfälle dürfen nicht zu Ihrem Nachteil im Arbeitszeugnis auftauchen. Unpünktlichkeit ist selbstverständlich nirgendwo gern gesehen. Wenn Sie jedoch an einem einzigen Tag mal zu spät auf der Arbeit erschienen sind, darf Ihr Chef Sie noch lange nicht als chronischen zu-spät-Kommer darstellen.

Wir überprüfen Ihr Arbeitszeugnis

Damit Sie ein sehr gutes Arbeitszeugnis verlangen können, müssen Sie erst einmal wissen, ob Sie auch eines bekommen haben. Leider gibt es so viele Codes, dass Arbeitnehmer oftmals ahnungslos ein schlechtes Zeugnis bekommen.

Wir möchten Ihnen dabei helfen, genau dies herauszufinden. Dafür überprüfen wir Ihr ausgestelltes Arbeitszeugnis. Nachdem wir dieses genau unter die Lupe genommen haben, informieren wir Sie darüber, ob noch Nachbesserungsbedarf besteht.